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Winterdienst-Hotline zum Räumdienst

Schneepflug
Foto Pixabay

Die Gemeinde räumt das Streckennetz öffentlicher Straßen in der Verwaltungsgemeinschaft Aßling. Dabei sind acht Bauhofmitarbeiter mit acht Großgeräten, einem Radlader, und fünf Kleinfahrzeugen im Einsatz. Der sogenannte Fußtrupp besteht aus sechs 6 Hausmeister. Geräumt wird nach Bedarf  und zwar ab 3.30 Uhr bis ca. 20 Uhr.
Wir haben eine Winterdiensthotline unter 08092/8194-10 geschaltet. 
Außerhalb der Öffnungszeiten der Verwaltung können Anliegen auf den Anrufbeantworter gesprochen werden. Wir kümmern uns umgehend darum. Oder Sie schreiben uns eine E-Mail an bauverwaltung@vg-assling.de.
Koordination Winterdienst: Corinna Heßler
 

Das Wichtigste in Kürze:
Wer ist für das Räumen und Streuen verpflichtet?
 
Insbesondere Grundstückseigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken
Was heißt „Räum- und Streupflicht“?
Das gefahrlose Begehen des Gehwegs muss gewährleistet sein, bei Eis sind abstumpfende Mittel (Sand, Splitt) aufzubringen. Bei Straßen ohne Gehweg besteht die Verpflichtung am Rand der öffentlichen Straße in der Breite von 1 m gemessen von der Grundstücksgrenze aus.
Wann muss der Winterdienst durchgeführt werden?
Werktags ab 7 Uhr, sonn-und feiertags ab 8 Uhr, jeweils bis 20 Uhr In dieser Zeit muss so geräumt und gestreut werden, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Wohin mit dem Schnee?
Auf Gehwegen an den Grundstücksrand. Keine Schneeablagerungen auf Fahrbahnen. Schnee darf nicht in Bäche geräumt werden. Rechtsgrundlage: Art. 51 BayStrWG i.V.m der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Grünflächen sowie die Sicherung der Gehbahnen im Winter

Eine große Bitte unseres Bauhofs: Parken Sie so, dass Sie den Winterdienst nicht behindern!

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