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Einbeziehungssatzung "Schalldorf Süd-West" - Aufstellung und Beteiligung der Öffentlichkeit

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Abb.1: Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Schalldorf Süd-West“  ohne Maßstab, © Bay. Vermessungsverwaltung
Abb.1: Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Schalldorf Süd-West“ ohne Maßstab, © Bay. Vermessungsverwaltung

Bekanntmachung zum Aufstellungsbeschluss und zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Einbeziehungssatzung "Schalldorf Süd-West"

Hier kommen Sie direkt zur Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Hier kommen Sie direkt zur Bekanntmachung des Beschlusses zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Unterlagen zur Auslegung finden Sie unter Gemeinde Emmering Bauleitplanung

 

Vollzug des Baugesetzbuches – BauGB
Einbeziehungssatzung „Schalldorf Süd-West“ der Gemeinde Emmering
Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Emmering hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Schalldorf Süd-West“ mit Begründung je in der Fassung vom 03.07.2025 gebilligt.

Der Geltungsbereich ist im Norden durch die Emmeringer Straße (St 2079) und bestehende Bebauung, im Osten durch den Schlachtgraben und bestehende Bebauung, im Süden durch landwirtschaftliche Flächen und im Westen durch bestehende Bebauung begrenzt. Der Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Schalldorf Süd-West“ ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Die Verwaltung wurde beauftragt, für das vorgenannte Bauleitplanverfahren die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 03.07.2025 gebilligte Entwurf der Einbeziehungssatzung „Schalldorf Süd-West“ mit Begründung, je in der Fassung vom 03.07.2025, wird in der Zeit

vom 04.07.2025 bis einschließlich 04.08.2025

im Internet veröffentlicht und ist auf der Homepage der Gemeinde Emmering
Homepage www.emmering.eu Pfad - Unsere Gemeinde - Ortsrecht - Bauleitplanung
bzw. der Adresse https://www.emmering.eu/unsere-gemeinde/ortsrecht/bauleitplanung
und im Geoportal Bayern
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ - Gemeinde Emmering - laufende Bauleitplanverfahren einsehbar.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@vg-assling.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  4. Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Aßling, Zimmer 3 (Bahnhofstraße 1, 85617 Aßling), während der allgemeinen Dienststunden (Mo – Fr von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Do von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) ausgelegt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Emmering
https://www.emmering.eu unter der Rubrik Bürgerservice & Politik/Service/Amtliche Bekanntmachungen
bzw. der Adresse https://www.emmering.eu/buergerservice-politik/service/amtliche-bekanntmachungen
eingestellt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern
(https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal) zugänglich.

Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

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