Alle auf einen Blick
Hundesteuer
für den ersten Hund 50 €
für jeden weiteren Hund 70 €
für jeden Kampfhund 500 €
Die Jahressteuer ist fällig am 01.04. eines jeden Jahres.
Gewerbesteuer
Der Hebesatz beträgt 350 % vom Messbetrag
Fälligkeiten der Vorauszahlungen jeweils 15.02./ 15.05./ 25.08. und 15.11. jährlich.
Grundsteuer
Die Hebesätze betragen:
Grundsteuer A 350 % vom Messbetrag
Grundsteuer B 350 % vom Messbetrag
Fälligkeiten der Vorauszahlungen jeweils 15.02./ 15.05./ 25.08. und 15.11. jährlich.
Zum Thema Grundsteuerreform finden Sie Informationen unter www.grundsteuer.bayern.de